Die Baden-Württembergischen Hochschulen haben sich dazu verpflichtet, aktiv gegen Diskriminierungen vorzugehen bzw. m?glichst von vornhinein vor Diskriminierungen zu schützen. Gem?? Landeshochschulgesetz hat auch die Hochschule Esslingen eine Ansprechperson für Antidiskriminierung bestellt und sich damit klar gegen Diskriminierungen positioniert.
Hochschulangeh?rige (球探比分网de, Mitarbeitende, Lehrende) haben jederzeit die M?glichkeit sich bei Diskriminierungserfahrungen und Fragen zu Diskriminierung an die Ansprechperson für Antidiskriminierung zu wenden. Die Mitteilungen und Daten sowie die ggf. gemeinsamen Gespr?che werden streng vertraulich behandelt. Zudem wird Hochschulangeh?rigen zugesichert, dass ohne ihre Zustimmung nichts veranlasst wird.
Vielfalt und Inklusion
Die Gleichwertigkeit vielf?ltiger Lebensweisen sind ein Menschenrecht – deshalb geh?rt es zum Selbstverst?ndnis der Hochschule Esslingen, die Berücksichtigung und den Schutz der Vielfalt der 球探比分网den, Lehrenden und Besch?ftigten in jedem Bereich zu verankern und zu gew?hrleisten. Die Hochschule Esslingen versteht sich als weltoffene Institution und will demokratische Werte und Partizipation lebendig gestalten.
Die Inklusion hat einen festen Stellenwert an der Hochschule Esslingen. Eine voll wirksame und gleichberechtigte Teilhabe aller Hochschulmitglieder steht als definiertes Ziel auf der Handlungs-Agenda der Hochschule.
Antidiskriminierung
Ansprechperson für Antidiskriminierung
Prof. Dr. Monika G?tsch
Fakult?t Soziale Arbeit, Bildung und Pflege
Schutz vor sexueller Bel?stigung und Gewalt Aktiv gegen sexuelle Bel?stigung
?Durch unsere Funktion als Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Bel?stigung, m?chten wir dazu beitragen, den Schutz an der Hochschule Esslingen vor allen Formen von sexualisierter Gewalt zu verbessern. Es ist uns ein zentrales Anliegen, die Hochschule Esslingen zu einem Ort des Lebens und Lernens zu machen, der m?glichst sicher und frei von sexueller Bel?stigung und Gewalt ist.“
Beschwerden oder Fragen k?nnen an die folgenden Ansprechpersonen an der Hochschule Esslingen zum Thema Sexualisierte Bel?stigung gerichtet werden:
E-Mail
Ansprechpersonen:
Prof. Dr. Julia Gebrande
Fakult?t Soziale Arbeit, Bildung und Pflege
Angela Schwarz
Referat Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement
David Dimler
Zentrale Studienberatung
Anfragen werden natürlich vertraulich behandelt. Es wird nichts ohne eine ausdrückliche Zustimmung unternommen!
Vertrauensanw?ltin für die Bereiche sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Bel?stigung und Gewalt
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bietet eine Vertrauensanw?ltin für Fragen im Zusammenhang mit sexualisierter Diskriminierung, sexueller Bel?stigung und Gewalt an. Mehr erfahren
Das Land und die Hochschulen des Landes Baden-Württemberg setzen ein deutliches Zeichen gegen sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Bel?stigung und Gewalt: Gemeinsam unterzeichneten Vertreter*innen aller Hochschularten und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer eine Resolution. Die Hochschule Esslingen unterstützt die Resolution und fordert alle mit dazu auf, sich in Gegenwart und Zukunft aktiv für ein respektvolles Miteinander einzusetzen, innerhalb der Hochschulen und in der Gesellschaft.
Inklusion
Ansprechperson für 球探比分网de, die Unterstützung ben?tigen oder Ideen zur Unterstützung und F?rderung inklusive Strukturen an der Hochschule einbringen m?chten:
Prof. Dr. Nina K?lsch-Bunzen
Beauftragte für Inklusion an der Hochschule Esslingen
Fakult?t Soziale Arbeit, Bildung und Pflege
Ansprechperson der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Bewerbenden und Besch?ftigten ist die gew?hlte Schwerbehindertenvertretung (SBV) der Hochschule. Zu den Besch?ftigten z?hlen Angestellte, Lehrende, Wissenschaftliche Mitarbeitende, sowie studentische und wissenschaftliche Hilfskr?fte.
Michaela Hammermann
Schwerbehindertenvertretung der Hochschule Esslingen
Als ?ffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Hochschule Esslingen bemüht, die Angebote ihres Internetauftritts im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zug?nglich zu machen.
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