Informationen f¨¹r
Gasth?rer

Voraussetzungen

Als Gasth?rer:in k?nnen Personen zugelassen werden, die eine hinreichende Bildung nachweisen. Voraussetzung f¨¹r die Zulassung ist, dass in den Veranstaltungen ausreichend Kapazit?ten vorhanden ist. Die Zulassung kann f¨¹r maximal drei Lehrveranstaltungen beantragt werden.

Als Gasth?rer:in k?nnen Sie nicht an Pr¨¹fungen teilnehmen und Studienleistungen, die Sie w?hrend der Gasth?rerschaft ablegen, k?nnen im Rahmen eines Studiums nicht anerkannt werden.

Antrag

Die Zulassung als Gasth?rer:in setzt einen schriftlichen Antrag voraus.
Das Antragsformular daf¨¹r k?nnen Sie beim Çò̽±È·ÖÍødenservice anfordern.
 

Çò̽±È·ÖÍødenservice
Tel 0711 397-3050, E-Mail

Geb¨¹hren

F¨¹r die Gasth?rerschaft fallen folgende Geb¨¹hren an:

  • 50 € bei Teilnahme an Lehrveranstaltungen von insgesamt bis zu vier Semester?wochen?stunden,
  • 100 € bei Teilnahme an Lehrveranstaltungen von insgesamt ¨¹ber vier Semester?wochen?stunden.

Die Geb¨¹hr wird mit der Zulassung zur Zahlung f?llig und durch einen Geb¨¹hrenbescheid erhoben.
Hochschulangeh?rige sind von der Geb¨¹hr befreit.

Interesse an einer Schnuppervorlesung?

Mehr Informationen zu Schnuppervorlesungen finden Sie auf der folgenden Seite:

Schnuppervorlesungen

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Interesse geweckt? Bewirb dich! f¨¹r das Sommersemester 2025

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Sprechzeiten

Mo, Mi, Fr:  9:00 - 11:30 Uhr
Di: 09:00 ¨C 11:30 und 12:30 ¨C 15:00 Uhr
Do: geschlossen

Tel: 0711 397-3050
E-Mail: studierendenservice@hs-esslingen.de
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