Informationen f¨¹r
Gasth?rer
Voraussetzungen
Als Gasth?rer:in k?nnen Personen zugelassen werden, die eine hinreichende Bildung nachweisen. Voraussetzung f¨¹r die Zulassung ist, dass in den Veranstaltungen ausreichend Kapazit?ten vorhanden ist. Die Zulassung kann f¨¹r maximal drei Lehrveranstaltungen beantragt werden.
Als Gasth?rer:in k?nnen Sie nicht an Pr¨¹fungen teilnehmen und Studienleistungen, die Sie w?hrend der Gasth?rerschaft ablegen, k?nnen im Rahmen eines Studiums nicht anerkannt werden.
Antrag
Die Zulassung als Gasth?rer:in setzt einen schriftlichen Antrag voraus.
Das Antragsformular daf¨¹r k?nnen Sie beim Çò̽±È·ÖÍødenservice anfordern.
Çò̽±È·ÖÍødenservice
Tel 0711 397-3050, E-Mail
Geb¨¹hren
F¨¹r die Gasth?rerschaft fallen folgende Geb¨¹hren an:
- 50 € bei Teilnahme an Lehrveranstaltungen von insgesamt bis zu vier Semester?wochen?stunden,
- 100 € bei Teilnahme an Lehrveranstaltungen von insgesamt ¨¹ber vier Semester?wochen?stunden.
Die Geb¨¹hr wird mit der Zulassung zur Zahlung f?llig und durch einen Geb¨¹hrenbescheid erhoben.
Hochschulangeh?rige sind von der Geb¨¹hr befreit.
Interesse an einer Schnuppervorlesung?
Mehr Informationen zu Schnuppervorlesungen finden Sie auf der folgenden Seite:
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