Für die Bachelor-Studieng?nge Ingenieurp?dagogik ist die Ableistung eines Vorpraktikums Pflicht. Das Vorpraktikum dient dem Erwerb praktischer Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten, muss eine Dauer von 12 Wochen umfassen und ist eine Zugangsvoraussetzung zum Studium. Es sollte in der Regel vor Studienbeginn geleistet werden. In Ausnahmef?llen kann es in den ersten Studiensemestern nachgeholt werden. Da die Regelungen hierzu bei den fünf IP-Studieng?ngen uneinheitlich ist, erkundigen sie sich beim Zulassungsamt, wie die Regelung bei dem von Ihnen angestrebten Studiengang aussieht.
Ein Vorpraktikumsplatz ist von den Bewerberinnen und Bewerbern selbst zu suchen. Das Vorpraktikum kann in jeder Firma bzw. geeigneten Einrichtung durchgeführt werden, welche die Ausbildungsziele und -inhalte gem?? den Vorgaben des Regierungspr?sidiums und des jeweiligen Studienganges vermitteln kann. Bei eventuellen Unklarheiten fragen Sie das Zulassungsamt der Hochschule Esslingen oder die Leitung des Studiengangs Ingenieurp?dagogik.
Anerkennung von Leistungen als Vorpraktikum
Das Vorpraktikum wird Bewerberinnen und Bewerbern teilweise oder komplett erlassen, die
- den Besuch eines Technischen Gymnasiums nachweisen k?nnen
- den Besuch einer Technischen Fachoberschule nachweisen k?nnen
- den Besuch einer 1- oder 2-j?hrige Berufsfachschule gewerblich-technische Richtung nachweisen k?nnen
- eine facheinschl?gige Lehre absolviert haben
Bereits geleistete Vorpraktika in anderen Studieng?ngen und an anderen Hochschulen k?nnen anerkannt werden, sofern sie die für den angestrebten Studiengang gültigen Kriterien erfüllen. Der Umfang der Anerkennung erfolgt stets in Absprache mit dem Zulassungsamt.
Praktikumsnachweis und Zulassung
Sie müssen den Praktikumsnachweis oder Antr?ge auf Anerkennung des Vorpraktikums mit allen erforderlichen Nachweisen nach der Zulassung beim 球探比分网densekretariat einreichen.
Dem Zulassungsamt ist eine Best?tigung der Praxisstelle über das geleistete Praktikum in deutscher Sprache vorzulegen. Die Vorlage eines Vertrages ist nicht ausreichend. Aus der Best?tigung muss hervorgehen:
- Art und Inhalt der T?tigkeiten
- Zeitliche und inhaltliche Zuordnung der T?tigkeiten zu Kernbereich und Wahlbereich (siehe Vorgaben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport)
- Beginn und Ende der Praktikantent?tigkeit
- Fehlzeiten bzw. Bescheinigung, dass keine Fehlzeiten entstanden sind
Die Best?tigung muss bis Vorlesungsbeginn der Hochschule vorliegen. Für die Einschreibung ben?tigen Sie allerdings einen aktuellen vorl?ufigen Nachweis. Ohne diesen Nachweis erlischt die bereits ausgesprochene Zulassung.